FAQ Erzieher / „Pädagogische Fachkraft“

Liebe/r Leser*in,

bist noch unsicher, ob Du die beruflichen Voraussetzungen erfüllst, um als Fachkraft in einer unserer schönen Kitas arbeiten zu können? Dann findest Du hier weitere Infos:

Was sind die beruflichen Voraussetzungen, um bei Euch in der Kita zu arbeiten?

Vom Land NRW gibt es eine Vorgabe, dass in Kitas nur „Pädagogische Fachkräfte“ arbeiten dürfen. Dies sind natürlich auch Erzieher*innen, aber auch viele andere Berufe im pädagogischen Bereich. Die genaue Liste der Berufe/Studiengänge findest Du weiter unten.

Dürfen in der Kita also nur „Fachkräfte“ arbeiten?

Ja, das ist korrekt. Wenn man nicht mindestens eine zweijährige Ausbildung oder ein Studium im sozialen Bereich begonnen hat, verbietet uns der Gesetzgeber eine Beschäftigung. Neben den „Fachkräften“ definiert der Bund noch sog. „Ergänzungskräfte“. Dies sind Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen und Heilerziehungshelfer*innen.

Welche Berufe/Studiengänge werden nun als „pädagogische Fachkräfte“ anerkannt?

Diese werden in der „Landesverordnung NRW“ aufgezählt.

Pädagogische Fachkräfte sind:

– Staatlich anerkannte Erzieher*innen 

– Staatlich anerkannte Heilpädagog*innen 

– Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen 

– Absolvent*innen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik oder der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung 

– Absolvent*innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, der Sonderpädagogik, sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, sowie Sozialpädagogik, wenn sie einen Nachweis einer sechsmonatigen Berufserfahrung in der institutionellen Kinderbetreuung (0-10 Jahre) haben. Die Berufserfahrung kann auch während einer Einstellung erworben werden 

– Absolvent*innen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben. (Weitere Auflagen: Praxiserfahrung ein halbes Jahr, Qualifizierung*) 

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die aufgrund eines vertieften praktischen Einsatzes im Rahmen der Ausbildung auf die Betreuung von Kindern eingesetzt werden können. 

Ergänzungskräfte, wenn sie bereits am 15.März 2008 tätig waren (Weitere Auflage: Qualifizierung*) 

Darüber hinaus hat die Landesregierung bis zum 31.12.2025 folgende Berufsgruppen als Fachkräfte in KiTas zugelassen:

Pädagogische Fachkräfte sind ebenfalls:

Student*innen, die mindestens 95 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben haben. Es gibt festvorgegebene Studieninhalte, die nachgewiesen werden müssen. (Weitere Auflagen: Praxiserfahrung ein Jahr; mindestens sechs Monate im Vorfeld) 

– Personen, die innerhalb der Ausbildung zum/zur Erzieher*in den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufspraktikum begonnen haben und somit nicht über die staatliche Anerkennung verfügen. (Weitere Auflagen: Praxiserfahrung ein Jahr, Qualifizierung*) 

Logopäd*innen, Motopäd*innen, Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Theaterpädagog*innen, Kulturpädagog*innen, Musikpädagog*innen und Absolvent*innen der Studiengänge Religionspädagogik und Bildungswissenschaften können auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. (Weitere Auflagen: Praxiserfahrung ein Jahr, Qualifizierung*) 

Ergänzungskräfte, die eine mindestens dreijährige Berufserfahrung haben. (Weitere Auflagen: Qualifizierung*) 

 *Qualifizierung: eine 160-Stunden-Fortbildung/-Qualifizierung mit den Schwerpunkten der frühen Kindheit und Entwicklungspsychologie